1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Personal Training Zollernalb und dem
Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
2. Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie
staatliche Einrichtungen.
3. Mit Vertragsabschluss bzw. Teilnahme am Angebot von Personal Training
Zollernalb erklärt der Kunde sein Einverständnis mit unseren
Geschäftsbedingungen.
2 Bestimmungen zum Personal Training
1. Im Rahmen des Personal Trainings gewährleistet Personal Training Zollernalb
dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt
persönlich durch die Trainerin. Die Trainerin bietet dem Kunden ein optimal
ausgerichtetes Trainingskonzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu
den Trainingsinhalten und berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und
körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
2. Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches oder
telefonisches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs
werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs
informiert der Kunde die Trainerin über seine gesundheitlichen und körperlichen
Einschränkungen.
3. Eine Trainingseinheit dauert 45-60 Minuten. Längere Trainingseinheiten
werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
4. Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten des Kunden, outdoor
oder an einem vereinbarten Ort statt.
5. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte
Termin muss bei Verhinderung des Kunden spätestens 24 Stunden vor der
vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für nicht wahrgenommene Termine wird eine
Gebühr in Höhe von 50 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
6. Das Personal Training ist personenbezogen und nicht übertragbar.
3 Bestimmungen zum Group Fitness Training
1. Im Rahmen vom Group Fitness Training (Abendkurse) findet die Betreuung des
Kunden in Kleingruppen bis max. 15 Personen statt. Es bleibt Personal Training
Zollernalb vorbehalten, die Teilnehmerzahl zu begrenzen.
2. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Personal Training
Zollernalb kann aus sachlichem Grund und in einem den Teilnehmern zumutbaren
Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Ebenso kann Personal
Training Zollernalb Veranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder
Krankheit absagen. Ansprüche aus Terminänderungen oder Veranstaltungsabsagen
sind ausgeschlossen.
3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vorab verbindlich zu den Kursen über
Whatsapp oder Email anzumelden.
4. Eine Trainingseinheit dauert in der Regel 60 Minuten. Kürzere oder längere
Trainingseinheiten werden vorab gesondert angekündigt.
5. Die Trainingseinheiten finden an einem vereinbarten Ort oder in den
Sommermonaten auch outdoor statt. In Ausnahmefällen können die Kurse online
über Zoom angeboten werden.
6. Die gebuchten Einheiten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Die
Karten sind nach dem Kauf innerhalb eines Jahres aufzubrauchen. Bis dahin nicht
genommene Einheiten verfallen und werden nicht rückerstattet.
4 Bestimmungen zu Mama-Fitness-Kursen
1. Unter Mama-Fitness-Kurse fallen die Angebote „Fit mit Baby“ Anfänger /
Fortgeschrittene, „Fit durch die Schwangerschaft“ sowie die
Kinderwagen-Workouts. Die Kurse sind kein Ersatz für eine hebammengeleitete
Rückbildungsgymnastik, sondern ein begleitendes oder anschließendes
fitnessorientiertes Kursprogramm, das speziell auf die körperlichen Bedürfnisse
von Schwangeren und Frauen nach Entbindung eingeht.
2. Voraussetzung für die Teilnahme an pränatalen Kursen ist eine normal
verlaufende Schwangerschaft ohne Komplikationen. Im Zweifel ist die Hebamme
oder der Frauenarzt zur Bestätigung der Sportgesundheit heranzuziehen. Voraussetzung
für die Teilnahme an postpartalen Kursen ist ein postnataler Check ohne Befund
beim betreuenden Gynäkologen.
3. Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht während der Kurse
obliegt den Kursteilnehmerinnen.
4. Die Kurse „Fit mit Baby“ Anfänger/ Fortgeschrittene und „Fit durch die
Schwangerschaft“ sind geschlossene Kurse. Die Anmeldung gilt je nach
Ausschreibung für 7-10 Kurseinheiten. Eine Anmeldung zu einem geschlossenen
Kurs wird mit Rechnungszugang verbindlich. Die Bezahlung per Überweisung ist
sofort mit Rechnungszugang fällig. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor
Kursbeginn muss der volle Kurspreis bezahlt werden, es sei denn, die Kundin
sorgt für Ersatz oder kann ein ärztliches Attest nachweisen, welches ihre
Teilnahme über den gesamten Kurszeitraum unmöglich macht.
5. Verpasste Stunden können nicht nachgeholt werden. Personal Training
Zollernalb behält ihren Anspruch auf die volle Kursgebühr auch dann, wenn die
Kundin einzelne Stunden versäumt bzw. am begonnenen Kurs nicht mehr teilnehmen
möchte. Bei Schwangeren können bei Abbruch des Kurses aus gesundheitlichen
Gründen nach Vorlage eines ärztlichen Attests die noch verbleibenden
Kursstunden aus Kulanz als Gutschein für die entsprechenden Einheiten der
Kinderwagen-Workouts umgeschrieben werden. Eine Rückerstattung oder
Teilrückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
6. Personal Training Zollernalb kann bei mangelnder Beteiligung einen
geplanten Kurs auf „Ausfall“ setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte
Gebühren in voller Höhe erstattet.
7. Kann eine laufende Kurseinheit aus Gründen höherer Gewalt, z.B. Erkrankung
der Trainerin, oder bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden, wird die
Stunde nachgeholt oder – sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht
möglich sein – als Gutschein für die Kinderwagen-Workouts erstattet.
8. Für die „Kinderwagen-Workouts“ gelten im Großen und Ganzen die Bestimmungen
zum „Group Fitness Training“. Der Kurs ist ein fortlaufender Outdoor-Kurs, zu
dem sich die Teilnehmerinnen vorab verbindlich per Whatsapp oder Email
anmelden. Die gebuchten Einheiten sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Die Karten können allerdings, sollte die Kundin nicht mehr an den
Kinderwagen-Workouts teilnehmen können, weiterhin ohne Einschränkungen für die
Abendkurse genutzt werden. Sie verlieren nicht ihre Gültigkeit.
5 Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Trainerin über seine Sporttauglichkeit
unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Angaben zur
körperlichen Verfassung müssen der Richtigkeit entsprechen. Mit der Kurs- bzw.
Trainingsteilnahme erklärt der Kunde, den körperlichen Anforderungen gewachsen
zu sein und keinerlei dem Training entgegenstehende Einschränkungen zu
besitzen. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder
Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, die Trainerin
umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Im Zweifel ist vor der Teilnahme am
Programm von Personal Training Zollernalb ein Arzt zu konsultieren.
6 Räume/Trainingsmittel
1. Es gilt die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes. Eigene,
verwendete Trainingsmittel und Kleingeräte sind vor Kursbeginn selbst auf
sicheren und risikofreien Einsatz zu prüfen.
7 Zahlungsbedingungen
1. Das Honorar der Trainerin richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
2. Die Gebühren für Karten zum Group Fitness Training und zu den
Kinderwagen-Workouts sind zur ersten Kursteilnahme fällig.
3. Die Kursgebühren für geschlossene Kurse wie „Fit mit Baby“ Anfänger oder
Fortgeschrittene sowie „Fit durch die Schwangerschaft“ sind mit Rechnungszugang
ohne Abzug sofort zu bezahlen.
4. Die Rechnung bei Buchung eines Personal Trainings ist ohne Abzug sofort, ab
Zugang bei dem Kunden, zu bezahlen.
5. Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Vorkasse
(Überweisung).
Bankverbindung:
Solarisbank
Denise Bernard
IBAN DE72 1101 0100 2474 1247 99
BIC SOBKDEBBXXX
8 Haftung und Hinweise
1. Die Teilnahme am Training von Personal Training Zollernalb erfolgt auf
eigene Verantwortung und unter eigenem Versicherungsschutz. Die Trainerin
haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden; die Haftung für Verletzungen
und Schäden aller Art während der Trainingseinheit liegt ausschließlich beim
Teilnehmenden selbst. Group Fitness Kurse und Mama-Fitnesskurse sind Kurse für
gesunde Personen, die für sportliches Training ärztlich freigegeben sind.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht oder für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Trainerin beruhen.
2. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen.
Von Seiten der Trainerin werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für
dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
3. Die Trainerin verfügt über eine angemessene
Betriebshaftpflichtversicherung.
9 Bildmaterial
1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videomaterial, welches zu Werbezwecken während der Kurseinheiten aufgenommen wird, uneingeschränkt für die Homepage www.personaltraining-zollernalb.de und deren Kanäle auf sozialen Medien verwendet werden darf. Es werden keine personenbezogenen Informationen veröffentlicht.
10 Datenschutz
1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Trainerin gespeichert
und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungsgegenstandes verwendet.
2. Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung der Trainerin.
11 Geheimhaltung
1. Der Trainerin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung
der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden
Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des
Vertragsverhältnisses zwischen der Trainerin und dem Kunden.
12 Vertragsdauer
1. Zwischen der Trainerin und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete
Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab
Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Bereits in Anspruch
genommene Leistungen werden anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Die Kündigung
ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische
Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis
werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
2. Nach Buchung eines geschlossenen Kurses ist ein
nachträglicher Rücktritt bzw. eine Erstattung der Kursgebühr nicht möglich. Da
es sich bei den Kursen um eine Freizeitaktivität mit klar begrenztem zeitlichem
Rahmen handelt, steht der Kundin kein Widerrufsrecht zu.
13 Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB
nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine
geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen.
3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit.